... werden beim Ablauf nicht in voller Höhe an Sie ausbezahlt, wenn sie über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen wurden und Sie (auch freiwilliges) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind! Die Krankenkasse verlangt dann nämlich von Ihnen Beiträge auf die Auszahlungssumme! Und zwar auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber keinen Cent dazu bezahlt hat!!! Diese Beiträge werden berechnet auf die Dauer von 10 Jahren wie folgt: Auszahlungssumme dividiert durch 120 (10 Jahre mal 12 Monate) mal Beitragssatz der Krankenkasse in Prozent. Beispiel: Eine Auszahlungssumme von € 100.000 dividiert durch 120 ergibt € 833,33. Darauf ein Beitragssatz von z.B. 13 % ergibt einen Monatsbeitrag von € 108,33. Mitglieder von privaten Krankenkassen müssen solche Beiträge nicht bezahlen!
Haben Sie zu diesem Thema noch Fragen? Weitere Informationen erhalten Sie von mir gerne. Schreiben Sie mir einfach eine Mail!
Wolfgang Pecher
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