 |
 |
 |
Ihre Partner
|
Beim Erwerb einer Immobilie haben Sie es mit einigen Personen zu tun, die Sie - positiv denkend - durchaus als Ihre Partner ansehen können, wie z.B.
* Der Finanz-Makler * Der Immobilien-Makler * Der Notar * Der Steuerberater * Der Versicherungs-Makler
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über diese Personen.
|
|
|
Der Finanz-Makler
|
Titel wie z.B. "Finanz-Berater", "Vermögens-Berater", "Wirtschafts-Berater", "Vorsorge-Berater" usw. verleihen sich oft Vermittler, die eigentlich auf Provisions-Basis arbeiten und nicht gegen Honorar. Der selbstverliehene Titel "Berater" klingt eben seriöser als die Bezeichnung "Makler" oder "Verkäufer". Oft sind diese "Berater" jedoch an ein einziges Unternehmen gebunden, wodurch die Qualität ihrer "Beratung" und Vermittlung beschränkt ist auf die Qualität dieses Unternehmens! Objektiv raten und handeln kann jedoch nur, wer unabhängig ist! Für einen Vermittler oder Makler, der nicht nur die eigenen Interessen im Kopf hat, sondern auch an den Nutzen seiner Kunden denkt, ist neutrale Beratung eine Selbstverständlichkeit! Er wird sich alleine deshalb noch nicht Berater nennen, es sei denn, er arbeitet tatsächlich auf Honorar-Basis. In diesem Fall wird er dem Kunden als Honorar für seine Beratung ein Honorar von 0,5 % bis 2 % des Fremdmittel-Bedarfs in Rechnung stellen. Andererseits wird er dafür zum Ausgleich seine Provisionen an den Kunden weitergeben, sodass seine Dienstleistung für seinen Auftraggeber "unter'm Strich" oft kostenlos ist. Sehen Sie in einem Finanz-Makler Ihren Partner, dessen Ziel darin besteht, das gestörte Gleichgewicht zwischen Ihnen und dem Darlehens-Geber wieder herzustellen und dabei Ihre Interessen zu vertreten. Das Ergebnis könnte sein, dass Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Partner wissen, dass z.B. das Angebot Ihrer Hausbank das günstigste ist! Vorher konnten Sie das nur glauben (oder nicht).
|
|
|
Der Immobilien-Makler
|
Ca. 80 % aller Immobilien-Kaufverträge werden unter Mitwirkung eines Maklers abgeschlossen. Was ist der Grund?
Der Verkäufer einer Immobilie findet im professionell arbeitenden Makler jedenfalls den besten Partner für die Aufgabe, sein Immobilien-Eigentum zu Konditionen zu verkaufen, die das Geschäft für beide Seiten lukrativ macht. Der Makler wird zunächst anhand umfangreicher Vergleiche den Wert ermitteln, der für diese Immobilie realistischerweise am Markt erzielt werden kann. Sodann wird er alle wesentlichen Informationen und Unterlagen zusammenfassen, um damit für den Kauf-Interessenten ein übersichtliches und aussagefähiges Exposé zu erstellen. Zudem befreit der Makler den Verkäufer von dem erheblichen Zeit- und Kosten-Aufwand, der z.B. mit laienhaft gesetzten Inseraten und den daraus resultierenden Anrufen und Besichtigungs-Terminen verbunden ist. Schließlich hilft der Makler auch noch bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags. Auch der Kauf-Interessent kann Zeit und Kosten sparen, wenn er, statt selbst ein Suchinserat aufzugeben, seine Wünsche und Vorstellungen mit einem Makler bespricht. Mit diesen Vorgaben kann der Makler dem Käufer gezielt die Objekte aussuchen, die dessen Wünschen und Bedürfnissen optimal entsprechen. Einen "Profi-Makler" erkennen Sie daran, dass er grundsätzlich nur mit einem ordentlichen Auftrag, wenn möglich Allein-Auftrag, arbeitet. Fragen Sie ihn also nach Auftrag und Vollmacht für das von ihm angebotene Objekt. Außerdem hat er es nicht nötig, über seine Provision zu diskutieren, denn er weiß, was er wert ist und wie er seinen Kunden Nutzen bieten kann. Mit der "Geizistgeil"-Denkweise schadet man sich auch hier und spart an der falschen Stelle!
Optimal kann der Makler für Sie arbeiten, wenn er Mitglied einer Immobilien-Börse ist. In Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung gibt es z.B. die "Nürnberger Immobilien-Börse" (NIB). In der NIB haben sich ca. 30 seriöse Makler aus dem Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen verbündet. Jedes dieser Börsen-Mitglieder meldet regelmäßig alle Verkaufs-Objekte aus seinem Bestand an die Zentrale in Nürnberg. Diese Zentrale meldet genauso regelmäßig diese Verkaufs-Objekte an alle Börsen-Mitglieder. Dadurch hat logischerweise jedes Börsen-Mitglied mehr zu bieten als ein einzelner Makler, denn ... ... durch umfassende Markt-Vergleiche und -Analysen (basierend auf einer riesigen Datenbank) kann der NIB-Makler korrekt den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie ermitteln, ... der Verkäufer einer Immobilie hat über die NIB Zugang zu wesentlich mehr Kauf-Interessenten .... der Kauf-Interessent findet in der NIB eine größere Auswahl an interessanten Objekten. Trotzdem hat man immer nur einen Ansprechpartner - man muß sich nicht an mehrere Makler wenden! In Bayern erhält ein Immobilien-Makler für seine Vermittlungstätigkeit eine Provision in Höhe von 7,14 % (incl. 19 % MwSt.) aus dem Kaufpreis. Davon tragen Verkäufer und Käufer je die Hälfte.
|
|
|
Der Notar
|
Was ist ein Notar? Eine Amtsperson, die vom Staat ernannt wird und für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes sorgen soll. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klar und unzweideutig gefasste Urkunde. Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. In Bayern, den rheinischen Ländern und in Hamburg gibt es den hauptberuflichen Notar, in den übrigen Bundesländern nehmen erfahrene Rechtsanwälte die Notar-Aufgaben wahr. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. Warum zum Notar? Der Notar schützt besonders die Interessen der schwächeren Vertragspartei. Seine Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden - wie Gerichtsurteile. Nach der Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen z.B. im Grundbuch oder im Handelsregister. Gegenüber Dritten ist der Notar zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. So kann man auch Vertrauliches mit ihm besprechen. Wann zum Notar? Der Notar gibt Sicherheit in allen Vertragsfragen. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar dringend zu empfehlen, oft sogar gesetzlich vorgeschrieben. Beispiele: - Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Belastung). - Ehe und Familie (Ehevertrag, Adoption, Scheidungs-/ Partner-Vertrag). - Testament und Erbe (Testament, Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung). - Handelsregister (Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Register-Anmeldung).
Wie arbeitet der Notar? Der Notar kann seine Sachkunde und Erfahrung am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Er klärt den Sachverhalt und erforscht den Rechtswillen der Vertragsparteien. Dabei wirkt er auf eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung hin, berät und belehrt über die Folgen und zeigt Alternativen auf. Wenn Ihnen vor dem Erwerb einer Immobilie der von einem Notar vorbereitete Entwurf eines Kaufvertrags präsentiert wird, haben Sie die Möglichkeit, mit diesem Notar vor dem eigentlichen Beurkundungs-Termin ein Gespräch zu führen und unklare Punkte des Vertrags zu diskutieren und zu klären. Dafür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Was kostet der Notar? Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Wenn Sie für Ihre Planung die Information über die Höhe der Kosten brauchen, rufen Sie den Notar einfach an und fragen Sie!
|
|
|
Der Steuerberater
|
Jedes Jahr verschenken viele Steuerzahler Milliarden an den Staat, weil sie die umfangreichen Steuergesetze und die darin enthaltenen Möglichkeiten der Steuer-Ersparnis nicht durchschauen. Die "Do it yourself"-Mentalität, die man häufig in den Bereichen Finanzierung und Geldanlagen antrifft, macht auch vor dem Bereich "Steuernsparen" nicht halt. Wissen und Erfahrung eines guten Steuerberaters, der sich nicht nur als Buchhalter betätigt oder die Interessen des Finanzamts vertritt, bieten hier unschätzbare Vorteile. Optimal im Sinne des Steuerzahlers ist es, wenn Steuerberater und Finanzberater gemeinsam Strategien entwerfen, die langfristig aus umgewandelten Steuern Vermögen entstehen lassen, ohne dass daraus für den Anleger eine unerträgliche Belastung erwächst. Die Aufgabe des Steuerberaters ist es, unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten unnötige Steuerbelastungen vermeiden zu helfen. Insoweit haftet er gegenüber seinem Mandanten nach den allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters umfasst die Bereiche Steuerberatung und Steuergestaltung, auch die Vertretung Ihrer Rechte und Interessen bei Streitigkeiten mit den Finanz-Behörden. Auch wenn eine gründliche Überprüfung der Sachverhalte durch den Steuerberater nicht immer zu nennenswerten Steuer-Vorteilen führt, erhält man durch ihn doch Klarheit über die individuellen Möglichkeiten und die Rechtssicherheit, selbst nichts vergessen zu haben. Und die dafür anfallenden Honorar-Kosten des Steuerberaters bleiben in einem überschaubaren Rahmen. Der Honoraranspruch des Steuerberaters leitet sich aus dem bürgerlichen Recht ab und beruht auf einer ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) Vereinbarung. Man unterscheidet zwischen einem Dienstvertrag (Dauermandat) und einem Werkvertrag (Einzelauftrag). Oft sind auch Elemente des Geschäftsbesorgungs-Vertrags enthalten. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre Vorstellungen von umfassender Beratung und einigen Sie sich über das dafür angemessene Honorar.
|
|
|
Der Versicherungs-Makler
|
Es ist wirklich kinderleicht, in Deutschland eine Versicherung abzuschließen. Mehr als 300.000 haupt- und nebenberufliche Vertreter versuchen, Sie davon zu überzeugen, dass nur ihr Angebot den optimalen Gegenwert für Ihr Geld bietet. Vielleicht haben Sie auch einen Arbeitskollegen, der nebenberuflich Versicherungen vermittelt? (Weshalb vermitteln Sie eigentlich noch keine Versicherungen?) Auch am Bankschalter Ihrer Hausbank werden Sie inzwischen auf Versicherungen angesprochen. Superschlaue "Selbermacher" erledigen ihre Versicherungs-Angelegenheiten "fachmännisch" mit einem der zahlreichen Korrespondenz-(Direkt-)Versicherer, nachdem sie sich in "Fachzeitschriften" oder im Internet über die vielfältigen Bedingungen, Klauseln, Ein- und Ausschlüsse, Beiträge und Leistungen "ausreichend" informiert haben. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, an eine Police zu gelangen: * Durch Versicherungs-Vertreter, * Durch Mehrfach-Vertreter, * Durch Versicherungs-Makler. Man kennt den Herrn Kaiser, den Vertreter der XYZ-Gesellschaft. Schließlich lächelt er fast jeden Abend von der Mattscheibe. Und die Gesellschaft, die er vertritt, kennt man auch. Sie dürfen ihn alles fragen, nur eines nicht: Ob die von ihm angebotene Police von einer anderen Gesellschaft noch billiger zu haben ist. Vielleicht sogar mit gleichen oder noch besseren Leistungen. Auf diese Frage bleiben ihm nämlich nur zwei Möglichkeiten: - Er antwortet ehrlich mit "Ja", oder - er schwindelt, daß sich Ihre Balken biegen.
Auf diese Frage ist der Mehrfach-Vertreter nach vielen derartigen Erlebnissen schon besser vorbereitet: Er kann Ihnen bereits eine Handvoll Gesellschaften, die er vertritt, zur Auswahl bieten. Wenn Sie Glück haben, ist eine dabei, die zu den Günstigeren gehört.
Den Versicherungs-Makler können Sie ruhig fragen, falls nach der umfassenden Information, die Sie von ihm erhalten haben, überhaupt noch eine Frage offen bleibt. Denn nachdem er sich mit vielen Fragen ein genaues Bild von Ihnen, Ihrer Situation und Ihrem Bedarf gemacht hat, arbeitet er fast wie ein Architekt: Der Makler fertigt eine Risiko-Beschreibung und schickt sie an alle Gesellschaften, die ihm in dieser Sparte als preiswert und leistungsfähig bekannt sind. Deren Angebote werden von ihm fachkundig verglichen und nach Lücken abgesucht. Als Ergebnis dieser Arbeit wird er Ihnen evtl. einige Gesellschaften nennen und mit Ihnen deren Vor- und Nachteile diskutieren. Wenn Ihnen eines dieser Angebote zusagt, können Sie dem Makler Auftrag und Vollmacht erteilen, diese Versicherung für Sie zu beantragen. Sie müssen dabei nicht befürchten, dass er Sie unnötig lange an eine Gesellschaft bindet. Der Makler wird Ihnen eine Vertrags-Dauer von nur 1 Jahr empfehlen, die sich - falls Sie keine Änderungswünsche haben - immer wieder um 1 Jahr verlängert. Er wird aber auch in Zukunft bei Vertrags-Änderungen oder im Schadensfall Ihre Interessen gegenüber den Gesellschaften vertreten. Denn der "echte" Makler ist kein Vertreter einer dieser Gesellschaften, sondern Beauftragter und Bevollmächtigter seines Kunden. Und daür entstehen Ihnen nicht einmal zusätzliche Kosten. Nicht allein der billigste Beitrag, sondern der lückenlose Inhalt der Vertrags-Bedingungen und der - an Ihren Interessen orientierte - fachmännische Beistand im Schadensfall sind maßgebend, wenn Sie wirklich den optimalen Gegenwert für Ihren Beitrag haben wollen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, brauchen Sie Hilfe? Schreiben Sie mir einfach eine Mail!
Wolfgang Pecher
|
|
|
Ist diese Information auch für Andere interessant?
|
|
|
|
|
|
|
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
|
Diese Seite drucken
|